Kosten

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Jugendamt

Die finanzielle Förderung durch das Jugendamt ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und richtet sich nach dem Alter des Kindes sowie der familiären Situation:

  • Kinder von 0–1 Jahr und 3–14 Jahren: Förderung ist möglich, wenn die Eltern
  • berufstätig sind,
  • sich in Ausbildung, Arbeitssuche oder einer Bildungsmaßnahme (z. B. Sprachkurs) befinden,
  • oder eine besondere soziale Belastung vorliegt.
  • Kinder von 1–3 Jahren: Im Rahmen des Rechtsanspruchs können bis zu 20 Wochenstunden Betreuung auch ohne berufliche Begründung gefördert werden. Wenn oben genannte Begründungen vorliegen sind auch mehr als 20 Stunden/ Woche buchbar.

Die Betreuung wird in der Regel monatlich als Stundenkontingent gebucht. Der Betreuungsumfang wird individuell mit Unterstützung des Tageselternvereins geplant und an den Bedarf der Familie angepasst.

Eltern leisten einen Eigenanteil an das Jugendamt, der einkommensunabhängig ist und sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder richtet:

Anzahl Kinder U18 im Haushalt Elternbeitrag / Betreuungsstunde

1:

2,58€

2:

2,02€

3:

2,02€

4 und mehr

0,44€

Bei geringem Einkommen oder dem Bezug bestimmter Sozialleistungen kann ein Antrag auf Erlass oder Reduzierung des Kostenbeitrags gestellt werden.

Weitere Fragen hierzu können Sie an die Fachberatung des Tageselternvereins richten:

Büro Freudenstadt

Martin-Luther-Straße 38
72250 Freudenstadt
Tel.: 07441/ 905569 oder 863966
Fax: 07441/914007
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